In unserer Praxis rechnen wir nach der üblichen privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ-1996) ab. Es besteht keine allgemeine Kassenzulassung. Kassenpatienten sind herzlich willkommen.
Privatpatienten-Beihilfe-Patienten werden immer im Voraus über nicht erstattungsfähige Leistungen informiert. Hierunter fallen vor allem pflanzliche-, homöopathische- oder Vitaminpräparate oder Leistungen wie zum Beispiel die Körpergewebe-Bioimpedanzmessung, die Arteriographie, eine eingehende Genberatung, eine ausführliche, über das gewöhnliche Mass gehende Auslandsreise-Impfberatung mit Impfplan und weiteren Empfehlungen für die Reise zum Schutz. Im Schnitt müssen Sie bei eingehenderen, über das gewöhnliche Maß gehende Behandlungen (z.B. ausführlicher Check-up) mit einem Selbstbehalt rechnen. Dies wird immer vorher ausführlich besprochen. Dies gilt nicht für eine einfache medizinische Behandlungen wie Grippe- oder Durchfallerkrankung u.ä.
Allgemeine Kassenpatienten sind sehr herzlich willkommen. Ich habe viele Patienten in Betreuung (Gesundheits-Check-up, Manager Check-up, Ernährungsberatung, Behandlung von Gewichtsproblemen, Stoffwechselstörungen, ganzheitliche Allergieberatung, Kopfschmerzen, Migräne, chronisches Schmerzsyndrom, Genuntersuchungen, chronische Rückenschmerzen ganzheitliches Konzept).
Kosten für Kassenpatienten: die Erstvorstellung (mindestens 30 Minuten): 80,00 EUR (analog nach privater Gebührenordnung GOÄ-1996). Die weiteren Kosten werden in der Erstvorstellung ausführlich besprochen. Im Schnitt sind meist zwei Untersuchungstermine erforderlich: einstündiger Termin (185,00 EUR) mit anschliessender Kontrolle (30 Minuten), 85,00 EUR. Die Abrechnung erfolgt analog nach privater GOÄ 1996. Sollten weitere Kosten anfallen, dann werden diese grundsätzlich vor der Behandlung besprochen!
Generell bitte ich um Verständnis dafür, dass ich bei Beträgen unter 100,00 EUR keine ausführlichen und zeitaufwändigen Schreiben mit eingehenden Begründungen schreiben kann, wenn hier bei Privat-Beihilfepatienten keine Erstattung erfolgt. Eine Voraufklärung wurde ja im voraus durchgeführt wegen möglicher Nichterstattung. Selbstverständnlich werde ich Sie jedoch ordnungsmäss mit Ihren Anliegen immer unterstützen.
Gerne geben ich Ihnen vorher am Telefon Auskunft unter 02 28-63 49 40, per E-Mail: strauven @ t-online.de oder über ein Kontaktformular. Verlangen Sie mich hierzu persönlich.